Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Welche Option ist die Richtige für mich?

Wenn es um die Wahl zwischen einer selbstständigen Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender geht, gibt es einige wichtige Unterschiede zu beachten. Es ist entscheidend zu wissen, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

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Die Unterscheidung

Es ist von großer Bedeutung, zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit zu unterscheiden, da spezielle Regelungen für freie Berufe gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

Es ist wichtig, zu Beginn abzuklären, ob deine Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wird. Dies solltest du am besten mit deinem zuständigen Finanzamt klären. Es geht dabei nicht um eine förmliche Anerkennung, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und kann vom Finanzamt erteilt werden. Für eine verbindliche Festlegung müssen jedoch hohe Anforderungen erfüllt sein.

Expertenrat

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. In Zweifelsfällen kann die Beratung eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung kann beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. erfolgen. Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, musst du kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die beteiligten Arbeitskräfte ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungsfindung. Du trägst die volle Verantwortung für jeden Auftrag. Es ist auch möglich, eine Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit auszuüben. Hierzu kannst du Fachleute wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder das Institut für Freie Berufe Nürnberg konsultieren.

Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit ist nicht dasselbe wie freie Mitarbeit und sollte entsprechend unterschieden werden.

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