Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können nicht nur gesundheitliche Probleme verursachen, sondern auch zu einem Verlust der Arbeitskraft und somit des Einkommens führen. Viele Menschen unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Tatsächlich wird im Durchschnitt jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier Schutz. Insbesondere psychische Erkrankungen sind häufige Gründe für Berufsunfähigkeit, während Unfälle einen geringeren Anteil ausmachen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt monatlich eine Rente, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Diese richtet sich nach dem damaligen Einkommen des Versicherten. Auch die Vorgaben des Versicherers spielen eine Rolle. Oftmals kann bis zu 70 Prozent des Bruttogehalts als monatliche Rente ausgezahlt werden. Ein Leistungsantrag muss gestellt werden, und anschließend erfolgt eine Prüfung, ob man als berufsunfähig oder arbeitsunfähig eingestuft wird. Die medizinische Prognose bestimmt diese Einstufung, wobei der Unterschied darin liegt, dass man arbeitsunfähig ist, wenn man vorübergehend nicht arbeiten kann.
Wenn sich der Gesundheitszustand verbessern kann, beispielsweise durch eine Reha, wird man nicht als berufsunfähig eingestuft und erhält dementsprechend keine Leistungen. Stattdessen wird Krankengeld gezahlt, zunächst vom Arbeitgeber und nach sechs Wochen von der Krankenkasse. Bei gesetzlich Versicherten beträgt der Anspruch auf Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei maximal 70 Prozent des Bruttolohns ausgezahlt werden. Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung und bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Rente. Daher ist der Abschluss dieser Versicherung entscheidend, um im Ernstfall finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
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